Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer beträgt 1 o/oo des amtlichen Werts.
Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümer/Eigentümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist.
Falls Ihre Liegenschaftssteuerrechnung falsch ist, melden Sie dies bitte der Finanzverwaltung Rumendingen (bitte Kopie der Rechnung mit Korrekturen abgeben).