Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen
Für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) ist im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) zuständig.
Für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) ist im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) zuständig.